AGB | Allgemeine Geschäftsfbedingungen der Veterinary Expert Technologies AG, Flüh SO

1. Allgemeines

1.1
Die vorliegenden "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Veterinary Expert Technologies AG, Flüh SO, (nachfolgend „VET“ genannt) und ihren Kunden resp. deren Rechtsnachfolgern (nachfolgend „Kunde“ genannt). Sie sind anwendbar, sobald der Kunde Leistungen oder Produkte der VET erwirbt, bezieht oder nutzt, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die jeweils gültigen AGB der VET gelten auch bei Zusatz- und/oder Folgeaufträgen des Kunden. Die AGB liegen Offerten, Bestellbestätigungen, Lieferscheinen, Rechnungen, etc. bei, können bei der VET bestellt werden und sind über www.vet-ag.ch/agb abrufbar.

1.2
Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestimmungen, oder ähnliches und akzeptiert vollumfänglich die vorliegenden AGB. Die Verwendung von eigenen Bestellscheinen durch den Kunden hat auf die vorliegende Bestimmung keinen Einfluss, unabhängig abweichender Bestimmungen auf besagtem Bestellschein. Abweichungen von der vorliegenden AGB sind für die VET nur verbindlich, wenn sie von ihr ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für diese Schriftlichkeitsvorbehaltsklausel. Änderungen dieser AGB durch die VET sind jederzeit möglich, die neue Fassung der AGB gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten abgeschlossenen Verträge.

1.3
Sollte sich eine Bestimmung dieser AGB als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, ist dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht beeinträchtigt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil der AGB durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Regelung zu ersetzen, die inhaltlich der AGB am nächsten kommt.

 

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1
Die Angebote der VET in Preislisten und Inseraten stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, eine für diesen verbindliche Bestellung (Offerte) abzugeben. Angebote wie geprüfte Rücksendungen und Ausverkauf sind von der Verbindlichkeit der Verfügbarkeit ausgeschlossen.

2.2
Durch das Anklicken des Bestell-Buttons auf dem Online-Shop, dem Versand eines Bestell-Mails oder -Formulars gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung (Offerte) der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab. VET bestätigt den Zugang der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt. Bestellungen sind für VET erst nach schriftlicher Bestellbestätigung verbindlich. Wird nach der Auftragsbestätigung festgestellt, dass die Auslieferung der Ware nicht möglich ist oder ein Preisfehler vorlag, wird die Bestellung storniert bzw. bei Preisfehlern, wenn die Ware bereits ausgeliefert wurde, die Preisdifferenz beim Kunden nachgefordert. Im Falle von Preisfehlern ist der Kunde berechtigt, die Ware an VET zu retournieren, sollte der Kunde mit der Nachverrechnung der Preisdifferenz nicht einverstanden sein. Der Kunde kann in jedem Fall keine weitergehenden Ansprüche gegen VET oder einen Lieferanten geltend machen.

2.3
Die Angaben in den Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

 

3. Lieferkonditionen

3.1
Die Lieferung erfolgt an Zustelladressen innerhalb Europas und der Schweiz.

3.2
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch VET stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung der VET durch Zulieferanten und Hersteller. VET übernimmt keine Haftung bei Verzögerungen oder Ausfällen von Lieferanten, insbesondere bei Pandemien, Epidemien, Streiks, etc.

3.3
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt der VET schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

3.4
Wenn der Kunde nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die VET die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. VET ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Kunden zu fordern.

3.5
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an das für den Transport ausführende Unternehmen übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne Verschulden der VET verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch die VET hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.

3.6
Bis zu einem Bestellbetrag von CHF 50.– erhebt VET einen Kleinmengenzuschlag von CHF 5.–.

 

4. Preise und Zahlungen

4.1
Massgebend sind die in der Bestellbestätigung genannten Preise. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten. Die in der Bestellbestätigung genannten Preise beziehen sich auf die individuellen Offerten von VET, wobei die Bestellbestätigungen Preisänderungen enthalten können.

4.2
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung bar oder innert 30 Tagen rein netto mittels Banküberweisung zahlbar. Die VET kann ein Vorinkasso verlangen.

4.3
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn VET über den Betrag verfügen kann.

4.4
Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb der oben genannten Frist, gerät der Kunde automatisch in Zahlungsverzug, wodurch VET berechtigt ist, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen.
Während der Dauer des Verzuges ist VET auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und/oder Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

4.5
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn VET-Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung. In diesen Fällen ist VET berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

 

5. Gewährleistung und Garantie

5.1
VET bzw. der Lieferant/Hersteller übernimmt während 1 Monat nach der Lieferung die Garantie für die Mängelfreiheit und die Funktionsfähigkeit der bestellten Ware, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

5.2
Werden die Betriebs-, Wartungs- oder Nutzungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung/Garantie. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Ware, oder Fremdeingriff zurückzuführen ist.

5.3
Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungs- bzw. Garantierechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung, sowie Verbrauchsmaterial/Zubehör/etc. ist ausgeschlossen.

5.4
Tritt ein Gewährleistungs- bzw. Garantiefall ein, so besteht der Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzleistung oder Wandlung. Die Wahl über die Art der Mängelbehebung liegt bei VET. Entscheidet sich VET für die Wandlung des Vertrages, wird eine Gutschrift zum Tagespreis vorgenommen (maximal den Verkaufspreis im Zeitpunkt der Bestellung).

5.5
Die Garantiedauer wird durch einen allfälligen Gewährleistungs- bzw. Garantiefall nicht unterbrochen, sondern läuft weiter.

5.6
Durch den Austausch von ganzen Kaufsobjekten oder Teilen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft.

5.7
Gewährleistungs- bzw. Garantieansprüche gegen VET stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

5.8
Die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen werden vollumfänglich wegbedungen.

 

6. Haftung

6.1
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen VET, als auch gegen Hilfspersonen und Substituten ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.

 

7. Datenschutz

7.1
VET verpflichtet sich bei der Bearbeitung der Kundendaten auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Weitere Informationen zum Umgang mit Kundendaten finden sich auf der gesonderten Datenschutzerklärung.

Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen stimmt der Kunde auch der Datenschutzerklärung zu.

 

8. Schlussbestimmungen

8.1
Es gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten in Flüh SO.

 

Veterinary Expert Technologies AG, Flüh SO
Flüh, den 01.07.2024